Es gibt kein explizites Kinder- und Jugendschutzkonzept. Die B-Side bietet nicht per se einen sicheren Raum für Kinder und Jugendliche. Wir bitten Eltern, ihre Kinder während des gesamten Besuchs in der B-Side im Blick zu haben und zu betreuen. Es gelten ansonsten die gesetzlichen Regelungen:
Aufenthaltszeiten: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen unsere Partys und Konzerte nicht besuchen, außer sie werden von ihren Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet und betreut. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen auch allein an unseren Partys und Konzerten bis 24.00 Uhr teilnehmen. Wollen sie dort länger bleiben, dürfen sie das nur in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person, die die Verantwortung übernimmt. Die erziehungsbeauftragte Person wird mit einem „Mutti-Zettel“ von den Eltern bestimmt. Die gesetzlichen Aufenthaltszeiten von Jugendlichen werden vom Security-Personal sichergestellt und garantiert.
Rauchen: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen und keine Tabakwaren kaufen.
Alkohol: Alkohol darf in der Öffentlichkeit grundsätzlich an unter 16-Jährige nicht abgegeben werden. Auch der Konsum von Alkohol ist in der Öffentlichkeit Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren verboten. Bier, Sekt, Wein und deren Mischgetränke dürfen an Jugendliche über 16 Jahren abgegeben werden und von ihnen konsumiert werden.