Auf dem B-Side Festival wird es ein Awareness-Team geben. Das Team hilft dir, wenn Menschen dich belästigen, übergriffig werden, beleidigen oder du dich aus anderen Gründen diskriminiert oder unwohl fühlst.
Wir möchten einen rücksichtsvollen, verantwortungsbewussten und solidarischen Umgang miteinander etablieren und pflegen. Wir vertreten dabei eine Haltung und Praxis, die Diskriminierung und Gewalt entgegenwirkt und sich auf konsensbasiertes Handeln stützt. Dafür haben wir eigene Richtlinien entwickelt, die während der Festivalzeit für alle gelten. Alle an dem Festival beteiligten Personen können so Verantwortung für sich selbst und den geteilten Raum übernehmen. Jegliche Form der Diskriminierung oder Grenzüberschreitung oder Verhalten zum Nachteil anderer Menschen wird in der B-Side nicht toleriert.
Über allem steht die Parteilichkeit mit Betroffenen als Grundsatz unserer Awareness-Arbeit. Das bedeutet, dass wir keine künstliche Neutralität wahren, sondern solidarisch an der Seite der von Gewalt oder Diskriminierung Betroffenen stehen und deren Perspektive, Bedürfnisse und Rechte in den Mittelpunkt stellen und nicht anzweifeln.
Daher bitten wir dich, auf folgende Dinge zu achten:
Wichtig: Das Awareness-Team ersetzt nicht den Rettungsdienst. In Notfällen, die Gesundheit betreffen, bitten wir euch 112 anzurufen.
Es gibt kein explizites Kinder- und Jugendschutzkonzept. Die B-Side bietet nicht per se einen sicheren Raum für Kinder und Jugendliche. Wir bitten Eltern, ihre Kinder während des gesamten Besuchs in der B-Side zu betreuen, zu begleiten und im Blick zu haben. Einige Auftritte können explizite Inhalte enthalten, die Erziehungsberechtigten haben die Sorge zu tragen, die Zumutbarkeit für Kinder und Jugendliche einzuschätzen und dementsprechend zu handeln. Es gelten ansonsten die folgenden gesetzlichen Regelungen:
Aufenthaltszeiten: Unter 16jährige dürfen unsere Partys und Konzerte nicht besuchen, außer sie werden von ihren Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet und betreut. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen auch allein an unseren Partys und Konzerten bis 24:00 Uhr teilnehmen. Wollen sie dort länger bleiben, dürfen sie das nur in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person, die die Verantwortung übernimmt. Die erziehungsbeauftragte Person wird mit einem „Mutti-Zettel“ von den Eltern bestimmt.
Rauchen: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen und keine Tabakwaren kaufen.
Alkohol: Alkohol darf in der Öffentlichkeit grundsätzlich an unter 18-Jährige nicht abgegeben werden. Auch der Konsum von Alkohol ist in der Öffentlichkeit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren verboten. Bier, Sekt, Wein und deren Mischgetränke dürfen an Jugendliche über 16 Jahren abgegeben werden und von ihnen konsumiert werden.